Alle Vereine sind aufgerufen, sich in der heissen
Phase des Abstimmungskampfes in der Öffentlichkeit zu präsentieren und auf die
Abstimmung aufmerksam zu machen und für uns Schützen aktiv zu werben. Nehmt mit
Euren Bezirks- und Teilverbands-Präsidenten Kontakt auf. Sie besitzen die
nötigen Informationen. Ich persönlich kann nicht jeden Verein direkt betreuen.
Die Kommunikation ist folgendermassen gegliedert:
Schütze – Verein – Bezirks, Teilverband – Regionales
Komitee – IGS
Für das regionale Komitee werden immer noch weitere
Helfer gesucht! Bitte direkt bei mir melden.
Mit den nachfolgenden zwei Beispielen sensibilisiere
will ich Euch verdeutlichen, was es bedeutet, wenn das verschärfte Waffengesetz
angenommen wird:
Ein Schütze in der Kategorie Veteran lässt sich im
Frühling an der Hüfte operieren. Der Heilungsprozess verläuft etwas länger und
die Outdoor Saison fällt ins Wasser.
Wie kann jetzt dieser Schütze den
geforderten Schiessnachweis erbringen?
Der Schütze Hans
Muster hat seine Militärzeit durchlaufen und sein Material abgegeben und die
erforderlichen Nachweise erfüllt und den Waffenschein erworben. Er darf seine
Dienstwaffe mit nach Hause nehmen. Zwei Jahre später geht er mit seiner Frau für
ein Jahr auf Weltreise, löst den Haushalt auf und meldet sich bei den Behörden
ab. Sein Gewehr lagert er selbstverständlich bei seinen Eltern ein.
Hat er sich rechtlich korrekt
verhalten oder hat er jetzt eine Straftat begangen?
Ich hoffe, ich konnte Euch mit diesen Fragen
alarmieren! Es gibt so viele ähnliche Beispiele; wie schon so oft gehört. Das
verschärfte Waffenrecht wurde ausgearbeitet, um Anschläge von Terroristen zu
verhindern und kann jederzeit von Bundesrat verschärft werden.
Darum, liebe Schützen, ist das die Abstimmung, die
wir unbedingt gewinnen müssen.
Ich wünsche Euch beim Lesen des restlichen
Newsletters viel Spass.
Euer Heinz Meili, Präsident ZHSV |