Der Eidg. Armbrustschützenverband (EASV) eröffnet den Vereinen, die
in der Saison 2021 ein 30m-Schützenfest bzw. in der Saison 2021/22 ein
10m-Schützenfest durchführen, die Möglichkeit, das Schützenfest auch als
Fern-Wettkampf anzubieten!
Das Armbrustschiessen soll wieder für ALLE stattfinden können. Die
Bestimmungen des Bundesrats behalten dabei immer Gültigkeit und müssen
jederzeit eingehalten werden.
Flexible Schiessplangestaltung
Der EASV und seine Unterverbände haben sich dafür ausgesprochen, dass
auf freiwilliger Basis Fernwettkämpfe angeboten werden können. Unter
Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Schützenfestes gültigen
Bundesratsbeschlüssen können die Vereine, die Schützenfeste ausrichten,
in ihren Schiessplänen die Möglichkeit anbieten, das Schützenfest vor
Ort, als reinen Fernwettkampf oder als Kombination von beiden
Austragungsvarianten anzubieten. Damit ist auch sichergestellt, dass
Personen, die einer Risikogruppe angehören, geschützt werden und
trotzdem an einem Schützenfest teilnehmen können.
Der Sportler entscheidet
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben jeweils die Möglichkeit (falls
der Schiessplan des organisierenden Vereins dies zulässt) frei zu
entscheiden, ob das Schützenfest besucht - oder ob das Programm zuhause
auf dem Heimstand absolviert wird.
Ziel
Natürlich ist es das Ziel - sofern dies die Bestimmungen des Bundesrats
zulassen - Armbrustschützenfeste vor Ort zu besuchen. Aber mit der
Möglichkeit eines Fernwettkampfes hat der EASV die Grundlagen
geschaffen, flexibel auf die aktuelle Situation zu reagieren.
Detaillierte Informationen können der EASV Homepage
www.easv.ch entnommen werden.
Anmerkung:
Damit haben
Armbrustschützen anderer Nationen die Möglichkeit (unter
Berücksichtigung der in den
EASV-Statuten festgelegten Bedingungen),
ohne Reiseaufwand an einem
Schweizer Armbrustschützenfest teilzunehmen! |
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