An der 16. Delegiertenversammlung des Zürcher Schiesssportverbandes
ZHSV vom 09. April 2022 in Bäretswil wurde der bahnbrechenden Anpassung
der Verbandsstatuten mit grossem Mehr zugestimmt. An der heutigen 17.
Delegiertenversammlung vom 01. April in Uster werden diese Anpassungen
zum ersten mal zur Anwendung kommen.
Die ganze Sportwelt hatte gestaunt am 09.04.2022, als der ZHSV als
erster Sportverband in seinen Statuten die Artikel zu den Abstimmungen
(Art. 24) und den Wahlen (Art. 25) einer zeitgemässen Anpassung
unterzogen hatte (siehe Kasten).
2022 – die Zeit war reif
Die Statutenanpassung wurde bereits an der Delegiertenversammlung 2021,
die infolge der Covid-Pandemie als Video-Konferenz am 10. April 2021
durchgeführt wurde, angesprochen. Damals war aus den Reihen der
Delegierten noch eine gewisse Zurückhaltung und Skepsis zu erkennen. Die
damals geäusserten Bedenken konnten im Laufe des Jahres durch eine
offene Informationskampagne zerstreut werden und so war die Zeit an der
16. Delegiertenversammlung vom 09. April 2022 dann reif, den
ausgearbeiteten Antrag vorzustellen und zur Abstimmung zu bringen.
«Mit einer Annahme des Antrages zur Statutenänderung hatten wir zwar
gerechnet, aber dass die Abstimmung vor einem Jahr so deutlich – wir
erhielten knapp 90% Zustimmung – ausfallen würde, hatten wir dann doch
nicht für möglich gehalten!» gab der ZHSV-Präsident Heinz Meili (Bonstetten)
ein Jahr nach der denkwürdigen Abstimmung dann doch zu.
Präsident Heinz Meili - ein weiterer Meilenstein ist geschafft
Grosse Anerkennung in der
Sportwelt
Die Sportverbände der Schweiz haben dem Zürcher Schiesssportverband ihre
Anerkennung und Bewunderung für diese bahnbrechende – aber durchaus auch
zeitgemässe – Statutenänderung ausgesprochen.
Bei 90% der Delegierten fand der Antrag am 09.04.2022 Zustimmung –
ein deutliches Resultat!
Die Verbände werden die Delegiertenversammlung vom 01.04.2023, an der
das neue Abstimmungsverfahren erstmals zur Anwendung kommen wird,
genaustens beobachten und es ist damit zu rechnen, dass sie in der Folge
dieselben Anpassungen ihrer Statuten anstreben werden.
Auch Regierungsrat Mario Fehr fand in seiner Ansprache an der DV 2022
lobende Worte für die weitsichtigen Änderungen. |
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Die wesentlichen Statutenanpassungen
per 01. Januar 2023:
(DV-Beschluss vom 09.04.2022) |
Artikel 24 (Abstimmungen)
Auszug:
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bisher:
Der
Vorsitzende stimmt mit, bei Stimmengleichheit hat er den
Stichentscheid.
.
neu (gültig ab 01.01.2023):
Der
Vorsitzende stimmt nicht mit. Der Vorsitzende kann nach der
Abstimmung (unabhängig vom Stimmenverhältnis) mit seinem Stichentscheid das Resultat bestätigen oder
ändern.
Artikel 25 (Wahlen)
Auszug:
.
bisher:
Bei
Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Wenn diese
unentschieden ausgeht, entscheidet das Los.
.
neu (gültig ab 01.01.2023):
Der Vorsitzende stimmt nicht mit.
Der Vorsitzende kann nach der Wahl (unabhängig vom
Stimmenverhältnis)
mit seinem Stichentscheid das
Resultat bestätigen oder ändern.
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Bahnbrechende Änderung
Vor einem Jahr haben sich die Zürcher Delegierten dafür ausgesprochen,
in ihren Statuten festzuhalten, dass der Verbandspräsident nicht nur bei
Stimmengleichheit den Stichentscheid hat, sondern ihm der Stichentscheid
in jedem Fall zusteht!
Damit ist sichergestellt, dass das Abstimmungsresultat, das nach wie vor
demokratisch in einer Abstimmung und mit dem Erheben der Stimmkarte
durchgeführt wird, immer deckungsgleich mit der Meinung der
Verbandsleitung sein wird!
«Das ist Demokratie in Reinkultur und es vereinfacht der Verbandsleitung
die Führung des Sportverbandes!» lobte der der anstehenden
Delegiertenversammlung positiv entgegenblickende
ZHSV-Geschäftsstellenleiter Reto Schweizer (Gachnang) die neuen Artikel
in den Statuten.
Der Präsident stimmt nicht
ab!
Meili sieht auch keinen Nachteil darin, dass er als Verbandspräsident
bei den Abstimmungen und Wahlen nicht mehr abstimmen darf. «Die
Abstimmungen und Wahlen werden von den Delegierten und dem
Verbandsvorstand vorgenommen. Die Stimmen werden ausgezählt und als
provisorisches Resultat bekannt gegeben.» erklärt Meili und meint
weiter: «Damit ist sichergestellt, dass die Meinung der Delegierten klar
und deutlich erkennbar ist.».
Stichentscheid kommt nicht
immer zur Anwendung
Nach der Abstimmung hat der Präsident zu entscheiden, ob er seinen
Stichentscheid zur Anwendung bringen, oder ob er das vorliegende
Abstimmungsresultat als definitives Resultat akzeptieren bzw. bestätigen
soll. Bringt er seinen Stichentscheid zur Anwendung, so wird das
Resultat der Abstimmung (unabhängig vom Stimmenverhältnis) seinem Stichentscheid entsprechend angepasst und
gilt dann als definitiv.
«Somit bin ich aus den Abstimmungen und Wahlen zwar weitgehend
ausgeschlossen, aber das ist OK für mich! Wichtig ist, dass die Meinung
der Delegierten gehört und deren Ansichten dann auch weitgehend
umgesetzt werden!»,
Alles bestens vorbereitet
Der Vorstand sieht der Delegiertenversammlung vom 01. April 2023
zuversichtlich entgegen. Die Vorbereitungen sind abgeschlossen, die
Einladungen wurden rechtzeitig verschickt, die Infrastruktur in Uster
steht bereit und mit dem neuen Abstimmungs- und Wahlverfahren ist eine
speditive Delegiertenversammlung zu erwarten, die – nicht nur im Zürcher
Schiesssportwesen, sondern für den Sport generell – Geschichte schreiben
wird!
Alle Informationen zur
Zürcher
Delegiertenversammlung
Uster, 01. April 2023
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