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Delegiertenversammlung Zürcher Schiesssportverband ZHSV

Neues Abstimmungsverfahren - Demokratie neu definiert

Wegweisende Neuerung: Stichentscheid des Präsidenten wird ausgeweitet

Zürich, 01. April 2023 / 06:00

 

alle Angaben ohne Gewähr

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An der 16. Delegiertenversammlung des Zürcher Schiesssportverbandes ZHSV vom 09. April 2022 in Bäretswil wurde der bahnbrechenden Anpassung der Verbandsstatuten mit grossem Mehr zugestimmt. An der heutigen 17. Delegiertenversammlung vom 01. April in Uster werden diese Anpassungen zum ersten mal zur Anwendung kommen.

 

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vollständige Medienmitteilung

 

Die ganze Sportwelt hatte gestaunt am 09.04.2022, als der ZHSV als erster Sportverband in seinen Statuten die Artikel zu den Abstimmungen (Art. 24) und den Wahlen (Art. 25) einer zeitgemässen Anpassung unterzogen hatte (siehe Kasten).

 

 

 

2022 – die Zeit war reif

 

Die Statutenanpassung wurde bereits an der Delegiertenversammlung 2021, die infolge der Covid-Pandemie als Video-Konferenz am 10. April 2021 durchgeführt wurde, angesprochen. Damals war aus den Reihen der Delegierten noch eine gewisse Zurückhaltung und Skepsis zu erkennen. Die damals geäusserten Bedenken konnten im Laufe des Jahres durch eine offene Informationskampagne zerstreut werden und so war die Zeit an der 16. Delegiertenversammlung vom 09. April 2022 dann reif, den ausgearbeiteten Antrag vorzustellen und zur Abstimmung zu bringen.

 

«Mit einer Annahme des Antrages zur Statutenänderung hatten wir zwar gerechnet, aber dass die Abstimmung vor einem Jahr so deutlich – wir erhielten knapp 90% Zustimmung – ausfallen würde, hatten wir dann doch nicht für möglich gehalten!» gab der ZHSV-Präsident Heinz Meili (Bonstetten) ein Jahr nach der denkwürdigen Abstimmung dann doch zu.

 

Präsident Heinz Meili - ein weiterer Meilenstein ist geschafft

 

 

Grosse Anerkennung in der Sportwelt

 

Die Sportverbände der Schweiz haben dem Zürcher Schiesssportverband ihre Anerkennung und Bewunderung für diese bahnbrechende – aber durchaus auch zeitgemässe – Statutenänderung ausgesprochen.

 

Bei 90% der Delegierten fand der Antrag am 09.04.2022 Zustimmung – ein deutliches Resultat!

 

Die Verbände werden die Delegiertenversammlung vom 01.04.2023, an der das neue Abstimmungsverfahren erstmals zur Anwendung kommen wird, genaustens beobachten und es ist damit zu rechnen, dass sie in der Folge dieselben Anpassungen ihrer Statuten anstreben werden.

 

Auch Regierungsrat Mario Fehr fand in seiner Ansprache an der DV 2022 lobende Worte für die weitsichtigen Änderungen.

 

Die wesentlichen Statutenanpassungen

per 01. Januar 2023:

(DV-Beschluss vom 09.04.2022)

 

 

Artikel 24 (Abstimmungen)

 

Auszug:

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bisher:

Der Vorsitzende stimmt mit, bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid.

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neu (gültig ab 01.01.2023):

Der Vorsitzende stimmt nicht mit. Der Vorsitzende kann nach der Abstimmung (unabhängig vom Stimmenverhältnis) mit seinem Stichentscheid das Resultat bestätigen oder ändern.

 

 

Artikel 25 (Wahlen)

 

Auszug:

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bisher:

Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Wenn diese unentschieden ausgeht, entscheidet das Los.

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neu (gültig ab 01.01.2023):

Der Vorsitzende stimmt nicht mit. Der Vorsitzende kann nach der Wahl (unabhängig vom Stimmenverhältnis) mit seinem Stichentscheid das Resultat bestätigen oder ändern.

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Bahnbrechende Änderung

 

Vor einem Jahr haben sich die Zürcher Delegierten dafür ausgesprochen, in ihren Statuten festzuhalten, dass der Verbandspräsident nicht nur bei Stimmengleichheit den Stichentscheid hat, sondern ihm der Stichentscheid in jedem Fall zusteht!

 

Damit ist sichergestellt, dass das Abstimmungsresultat, das nach wie vor demokratisch in einer Abstimmung und mit dem Erheben der Stimmkarte durchgeführt wird, immer deckungsgleich mit der Meinung der Verbandsleitung sein wird!

 

«Das ist Demokratie in Reinkultur und es vereinfacht der Verbandsleitung die Führung des Sportverbandes!» lobte der der anstehenden Delegiertenversammlung positiv entgegenblickende ZHSV-Geschäftsstellenleiter Reto Schweizer (Gachnang) die neuen Artikel in den Statuten.

 

 

Der Präsident stimmt nicht ab!

 

Meili sieht auch keinen Nachteil darin, dass er als Verbandspräsident bei den Abstimmungen und Wahlen nicht mehr abstimmen darf. «Die Abstimmungen und Wahlen werden von den Delegierten und dem Verbandsvorstand vorgenommen. Die Stimmen werden ausgezählt und als provisorisches Resultat bekannt gegeben.» erklärt Meili und meint weiter: «Damit ist sichergestellt, dass die Meinung der Delegierten klar und deutlich erkennbar ist.».

 

 

Stichentscheid kommt nicht immer zur Anwendung

 

Nach der Abstimmung hat der Präsident zu entscheiden, ob er seinen Stichentscheid zur Anwendung bringen, oder ob er das vorliegende Abstimmungsresultat als definitives Resultat akzeptieren bzw. bestätigen soll. Bringt er seinen Stichentscheid zur Anwendung, so wird das Resultat der Abstimmung (unabhängig vom Stimmenverhältnis) seinem Stichentscheid entsprechend angepasst und gilt dann als definitiv.

 

«Somit bin ich aus den Abstimmungen und Wahlen zwar weitgehend ausgeschlossen, aber das ist OK für mich! Wichtig ist, dass die Meinung der Delegierten gehört und deren Ansichten dann auch weitgehend umgesetzt werden!»,

 

 

Alles bestens vorbereitet

 

Der Vorstand sieht der Delegiertenversammlung vom 01. April 2023 zuversichtlich entgegen. Die Vorbereitungen sind abgeschlossen, die Einladungen wurden rechtzeitig verschickt, die Infrastruktur in Uster steht bereit und mit dem neuen Abstimmungs- und Wahlverfahren ist eine speditive Delegiertenversammlung zu erwarten, die – nicht nur im Zürcher Schiesssportwesen, sondern für den Sport generell – Geschichte schreiben wird!

 
 

Alle Informationen zur

Zürcher Delegiertenversammlung

Uster, 01. April 2023

Link

ZHSV Delegiertenversammlung 2023

Uster, 01.04.2023

 


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