Die aktuelle Situation ist für alle eine grosse
Herausforderung, auch für die Sportverbände und
-vereine im Kanton Zürich. Der ZKS steht als
Interessenvertreter des Zürcher Verbands- und
Vereinssports in engem Austausch mit den relevanten
Organisationen des öffentlich-rechtlichen und des
privat-rechtlichen Sports auf kantonaler und
nationaler Ebene. Wir haben untenstehend
Informationen und hilfreiche Links für
Sie aufbereitet.
Der ZKS zählt darauf, dass die Sportverbände und
-vereine solidarisch und eigenverantwortlich ihren
Beitrag zur Bewältigung dieser Krise leisten. Es ist
eine grosse Herausforderung mit einschneidenden
Massnahmen, die wir nur gemeinsam bewältigen können
und werden.
Zürcher Kantonalverband für Sport
Der ZKS hält sich strikt an die Verordnungen des
Bundesrats. Das wichtigste Gut ist die Gesundheit der
Schweizer Bevölkerung und unserer Mitarbeitenden.
Deshalb bleibt die Geschäftsstelle des ZKS bis auf
Weiteres für externe Personen geschlossen. Zudem haben
wir uns als Massnahme im Umgang mit der aktuellen
SARS-CoV-2-Situation dazu entschlossen, dass unsere
Mitarbeitenden bis auf Weiteres zu Hause arbeiten.
Wir bleiben selbstverständlich für Sie erreichbar!
Wir halten unseren Betrieb und die erlaubten
Dienstleistungen (insbesondere die Gesuchsprozesse
Sportfonds Kanton Zürich, Beratung für Sportverbände
und -vereine) aufrecht. Wir sind über die gewohnten
Kanäle (Telefon, E-Mail) während den normalen
Bürozeiten erreichbar. Wir stehen Ihnen für sämtliche
Fragen in diesen unsicheren Zeiten zur Verfügung.
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Zürcher Kantonalverband für Sport
Gerne geben wir Ihnen nachfolgend wertvolle
Informationen und Links mit:
Hilfestellung für Sportverbände und Sportvereine
Da sich die Situation sehr dynamisch verhält und
Anordnungen laufend der aktuellen Lage angepasst
werden, haben wir für die Sportverbände und -vereine
relevante Links aufbereitet. Bitte informieren Sie
sich direkt bei den massgebenden Organisationen über
die aktuell geltenden Verordnungen und Bestimmungen.
Regierungsrat Kanton Zürich
Der Regierungsrat hat am 19. März 2020 ein
Corona-Massnahmenpaket vorgestellt. Eine der
Massnahmen umfasst die Unterstützung von
gemeinnützigen Organisationen. Sportvereine,
Sportverbände und andere Nonprofit-Organisationen aus
dem Sport, die durch die aktuelle Situation in
finanzielle Schieflage geraten, erhalten Unterstützung
vom Kanton.
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Medienmitteilung des Regierungsrats zum Corona-Paket
Sportamt Kanton Zürich
Der Regierungsrat hat im Rahmen seines Corona-Pakets
beschlossen, Soforthilfe für Sportvereine,
Sportverbände und weitere Nonprofit-Organisationen zur
Verfügung zu stellen.
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Unterstützung für Sportvereine, Sportverbände und
andere Nonprofit-Organisationen aus dem Sport
Bundesamt für Gesundheit BAG
Aktuelle Informationen, Verordnungen und FAQ
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Neues Coronavirus: Massnahmen des Bundes
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Verordnungen und Erläuterungen zur Verordnung
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich
Hier ist die aktuelle Situation im Kanton Zürich
abgebildet, sind die neusten Medieninformationen
nachzulesen und hat es die wichtigsten Telefonnummern.
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Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich
Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich
Kurzarbeit: Auch Sportverbände und -vereine,
Sportorganisationen und Sportzentren, die
Mitarbeitende beschäftigen und die durch die aktuellen
Verordnungen einen Ertragsausfall erleiden, können
Kurzarbeit beantragen. Ob Kurzarbeitsentschädigung
geleistet wird, wird im Einzelfall geprüft. Wichtig
ist aber für alle, die notwendige Voranmeldung für
Kurzarbeit bei der in ihrem Kanton zuständigen
Amtsstelle zu tätigen. Ohne diese Voranmeldung gibt es
sicher keine Kurzarbeitsentschädigung. Bei der
Voranmeldung sind die Ertragsausfälle sorgfältig zu
dokumentieren.
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Kurzarbeit als Folge des Coronavirus
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Das Wichtigste für Arbeitgeber
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Formular Voranmeldung Kurzarbeit
Fachstelle vitamin B
Vitamin B greift aktuelle Fragen von Vereinen in
Zeiten von Corona auf – unter anderem zum Thema
Delegierten-, Mitglieder- oder Generalversammlungen.
Anmerkung: In der Covid-19-Verordnung 2 vom 16. März
2020 hat der Bundesrat in Artikel 6a festgelegt, dass
Versammlungen von Gesellschaften neu auch auf
schriftlichem Weg oder in elektronischer Form
durchgeführt werden können. Diese Regelung gilt auch
für Vereine, selbst wenn dies in den Statuten nicht so
festgehalten ist.
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Aktuelle Vereinsfragen in Zeiten von Corona
Sportzentrum Kerenzerberg und Hotel • Restaurant
Kerenzerberg
• Das
Sportzentrum Kerenzerberg bleibt bis mindestens
30. April 2020 geschlossen.
• Das
Hotel • Restaurant Kerenzerberg bleibt bis
mindestens 19. April 2020 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen allen vor allem Gesundheit und viel
Ausdauer in der Bewältigung anstehender
Herausforderungen. Beachten Sie weiterhin unsere
Website, die wir bei Bedarf aktualisieren.
Beste Grüsse
Josy Beer (Geschäftsführerin) und Team |