Coronabedingt finden in diesem Jahr die Entlassungsinspektionen in der
Kaserne Reppischtal in Birmensdorf ohne Entlassungsakt, Abtreten und
Apéro statt. Am Dienstagnachmittag hatten die Weinländer Wehrmänner das
Aufgebot, ihr Armeematerial abzugeben.
RoMü.
Eigentlich hatte der Kanton Zürich in den Zeiten des Coronavirus
vorgesehen, an den diesjährigen Entlassungsinspektionen die
Armeeangehörigen mit der dazu gehörenden Entlassungszeremonie und Apéro
Riche mit einer reduzierten Feier mit den geladenen Gemeindebehörden aus
den entsprechenden Bezirken zu verabschieden und deren Dienst zu
verdanken festzuhalten. Dies hätte im Rahmen des geplanten Covid-19
Schutzkonzeptes in kleineren Detachementen mit jeweils zwei Entlassungen
pro Tag stattfinden sollen. „Aufgrund der Massnahmen, welcher der
Bundesrat am 28. Oktober beschlossen hat, müssen wir auf den feierlichen
Teil der Wehrmännerentlassung verzichten und beschränken uns auf das
Abrüsten der Armeeangehörigen“, erklärte Kreiskommandant Daniel Bosshard.
„Mit
dieser Pflichterfüllung haben Sie einen wichtigen Beitrag für unser
Land geleistet. Sie haben zu dessen Sicherheit beigetragen“,
Regierungsrat Mario Fehr
Entsprechend gab es auch die aufgebotenen Armeeangehörigen einige
Änderungen. Statt wie ursprünglich befohlen, im TAZ (Tarnanzug)
einzurücken und nach Abschluss der Entlassungsfeier sich wieder in Zivil
umzuziehen, rückten sie gleich in Zivil ein. Somit mussten am
Dienstagnachmittag die etwas mehr als 200 Armeeangehörigen mit den
Soldaten, Gefreite und Unteroffiziere aus den beiden Bezirken Bülach und
Andelfingen zugleich auch ohne die geladenen Gäste ihre Dienstpflicht
beenden. „Wir haben das Konzept und den Ablauf so angepasst, dass die
Abgabe der persönlichen Ausrüstung sehr zügig und ohne grosses warten
erfolgen kann“, erklärt Major Karl-Heinz Eberli. Bereits im Vorfeld sind
die Armeeangehörigen entsprechend gestaffelt aufgeboten werden. Mit
Armeetransportfahrzeugen treffen diese gruppenweise entweder vom Bahnhof
oder vom Parkplatz im Kasernenareal ein, wo sie zuerst administrativ
erfasst werden.
Zügige
Abrüstung
Grundsätzlich ist für die eigentliche Abrüstung der persönlichen
Ausrüstung das Armee Logistik-Center (ALC) Hinwil zuständig, wobei die
Leitung vom Chef persönliche Ausrüstung Christoph Rüegg wahrgenommen
wird. Es stellt dafür ein Teil des benötigten Fachpersonals und zugleich
die notwendige Logistik.
„Dass die
Armee gebraucht wird, wurde dieses Jahr besonders deutlich. Auch im
Kanton Zürich haben Angehörige der Armee im Frühjahr dazu beigetragen,
dass das Gesundheitswesen nicht an die Kapazitätsgrenzen gestossen ist“,
Mario Fehr
Armeeangehörige, welche ihre persönliche Waffe mit dem Stgw90 oder
Pistole als Eigentum beanspruchen oder sie als Leihwaffe behalten
wollen, müssen vorgängig zahlreiche Auflagen erfüllen und bei der
Abrüstung zuerst diesen Part erledigen. Dafür muss einen gültigen
Waffenerwerbsschein vorliegen und die Gewehrbesitzer hatten zugleich die
Schiesspflicht zu erfüllen. Die entsprechenden Sturmgewehre werden dafür
aber in halbautomatische Einzelwaffen abgeändert und zugleich wie auch
die Pistole mit einem P für Privat versehen. Für die notwendigen
Arbeiten an der Waffe und Datenerfassung müssen die Armeeangehörigen 100
für das Gewehr respektive 30 Franken für die Pistole zahlen. Zugleich
belaufen sich die Kosten für die notwendigen Papiere mit
Waffenerwerbsschein und Strafregisterauszug auf weitere 70 Franken. „Es
sind noch rund sieben Prozent, welche von diesem Recht Gebrauch machen,
wobei der Anteil in den ländlichen Bezirken etwas höher als in urbanen
Bezirken“, erklärt Wehrli. Alle anderen können in die Abrüstungsstrasse
einbiegen. Zuerst wird die Waffe samt Putzzeug, Magazin und Bajonett
abgegeben. In einem weiteren Schritt erfolgt das Abrüsten der
rückgabepflichtigen Gegenstände. Dazu gehören der Tarnanzug 90, die
Kälteschutzjacke, die Kleidertasche oder auch Tagesrucksack und auch der
Ausgangsanzug mit dem gurtlosen Veston. Doch auch die Schutzmaske, die
Grundtrageinheit 90 oder auch der Helm gehört dazu. Im nu verschwinden
diese Gegenstände in grossen Transportkisten.
„Die Armee
ist da im Einsatz, wo es sich braucht“, Mario Fehr.
Im dritten
Bereich können sich die Armeeangehörigen von den freiwillig abzugebenden
Gegenstände und Kleidungsstücke trennen. Gamellen, Essgeschirr,
Trinkbecher und Feldflasche, aber auch die Schuhe oder Hemden wie auch
der Rucksack landen sehr zahlreich in den Transportkisten. „Je nach
Ausrüstungsgegenstand werden diese wie beispielsweise die
Grundtrageinheit wieder für einen weiteren Einsatz in den
Rekrutenschulen hergerichtet. Alles was aber beispielsweise mit
Lebensmitteln in Verbindung kam, wird entsorgt“, erklärt Christoph Rüegg.
Zum Abschluss trennen sich die Armeeangehörigen von ihrem Gepäckset 04
bestehend aus dem Transportwagen und der Transporttasche. Zum
Abschluss wird noch der Marschbefehl eingelesen und alle erhalten
zugleich als quasi- Apéroersatz einen kleinen Lunchsack, wobei der
obligate Ehrentrunk und der schriftliche Dank von Sicherheitsdirektor
und Regierungsrat Mario Fehr ebenfalls nicht fehlen dürfen. Es dauerte
somit keine 20 Minuten, bis die perfekt organisierte und sehr
disziplinierte Abgabe beendet ist.
Christoph Rüegg vom Armee-Logistikcenter Hinwil und Projektleiter
Entlassungen Karl-Heinz Eberli (rechts) sind mit der Verlauf der
Abrüstung und der sehr disziplinierten Mitwirken der abgerüsteten
Armeeangehörigen unter den erschwerten Covit-19 Schutzmassnahmen sehr
zufrieden. |
Nur etwa
jeder 14. Wehrmann hat seine persönliche Waffe behalten, welche hier
mit dem Stempel P für Privat gezeichnet wird.
Die
rückgabepflichtigen Ausrüstungsgegenstände werden abgegeben.
Viele
Armeeangehörigen gaben auch ihre persönlichen Ausrüstungsteile wie
Schuhe, Hemden oder andere Kleidungsstücke ab.
Zweck
möglicher Covid-19 Zurückverfolgung ist zum Abschluss jeder Marschbefehl
eingelesen worden.
Für jeden
Armeeangehörigen gab es zusätzlich einen kleinen Lunchsack mit dem
obligaten Ehrentrunk, sowie Militärschokolade und Biskuits. |