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Vorgehenskonzept betreffend Vernehmlassung zum

"Bundesgesetz über Verbesserung beim Informationsaustausch im Umgang mit Waffen"


 

24. September 2013

 

 

Liebe Schützenkameradinnen, liebe Schützenkameraden

 

 

Im Auftrag der Präsidentin SSV möchte ich Sie betreffend Vernehmlassung zum „Bundesgesetz über Verbesserung beim Informationsaustausch im Umgang mit Waffen“ informieren:

 

Gestern hat der Nationalrat die Motion (SiK-NR) mit dem Zusatz des Ständerates, zur Nachregistrierung noch nicht erfasster privater Feuerwaffen, zugestimmt. Somit hat der Bundesrat den formellen Auftrag, die Gesetzesanpassung vorzunehmen und dem Parlament vorzulegen, erhalten. Schon nach der Behandlung der Motion im Ständerat hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum „Bundesgesetz über Verbesserung beim Informationsaustausch im Umgang mit Waffen“ inkl. eines neuen Artikels zur Nachregistrierung  eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist ist Ende August 2013 abgelaufen. Der SSV hat seine Stellungnahme innerhalb der Frist eingegeben und die Nachregistrierung klar abgelehnt. Vor der Debatte im Nationalrat haben wir allen bürgerlichen Nationalrätinnen und Nationalräten unsere Stellungnahme zugestellt. Leider hat es knapp nicht gereicht. Das weitere Vorgehen sieht wie folgt aus:

 

> Der Bundesrat wird im Dezember 2013  die Botschaft mit dem

   Gesetzestext z.Hd. des Parlamentes verabschieden.

 

> Das Büro wird im Frühjahr 2014 die Zuweisung vornehmen und

   entscheiden wer als Erstrat die Vorlage behandelt.

 

> Der Erstrat wird die Vorlage in der Sommersession 2014 behandeln.

 

> Der Zweitrat wird in der Herbstsession 2014 die Vorlage behandeln.

   Wenn es keine Differenzen gibt, erfolgt in der gleichen Session die Schlussabstimmung

 

> Gibt es zwischen den zwei Räten  Differenzen, müssen diese bereinigt

   und nochmals beiden Räten vorgelegt werden. Somit wäre die Schlussabstimmung

   in der Wintersession 2014.

 

 

Gemäss Art. 141 der Bundesverfassung läuft nach der Veröffentlichung des Erlasses die Referendumsfrist. Diese beträgt 100 Tage und es braucht 50‘000 Unterschriften oder acht Kantone, die das Referendum unterstützen.

 

Der Vorstand wird das Geschäft eng begleiten und im Vorstand des Vereins für eine sichere Schweiz sowie an der Jahresversammlung der IGS Sitzung vom 21. November das Vorgehenskonzept besprechen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und die Weiterleitung an interessierte Kreise.

 

 

Nachtrag von heute 24.09.2013, 13.00 Uhr – Rückweisung in die Kommission:

Eben wurden wir informiert, dass der von NR Jakob Büchler gestellte Antrag; Rückweisung in die Kommission zur Klärung der Verfahrensfrage (wie über Punkt d der Motion abzustimmen ist) mit 186 Stimmen zugestimmt wurde. Die Motion kommt somit in der Wintersession nochmals in den Nationalrat.

Wie nun die Justizministerin auf diesen Entscheid reagiert ist noch offen. Sie kann die Vorlage, wie oben aufgeführt, dennoch nach diesem Zeitplan laufen lassen. Der Nationalrat entscheidet bevor der Bundesrat die Vorlage verabschiedet. Lehnt der Nationalrat in der Wintersession den Zusatz im Punkt d der Motion ab, ist das Anliegen vom Tisch. Dies muss nun unser Ziel sein. An der PK wird über den Stand informiert.  Wir bleiben dran.

 

 

Freundliche Grüsse

 

ZÜRCHER SCHIESSSPORTVERBAND

Urs Stähli, Präsident

Höraaweg 6, 8477 Oberstammheim

+41 [52] 745 25 35   (Tel. Privat)

+41 [79] 247 10 13   (Natel)

eMail: urs.staehli@zhsv.ch